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   RFH, 25.04.1933 - VI A 666/32   

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RFH, 25.04.1933 - VI A 666/32 (https://dejure.org/1933,181)
RFH, Entscheidung vom 25.04.1933 - VI A 666/32 (https://dejure.org/1933,181)
RFH, Entscheidung vom 25. April 1933 - VI A 666/32 (https://dejure.org/1933,181)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 26.09.1963 - IV 372/60 S

    Zulässigkeit der Teilwertabschreibung eines Apothekenbetriebsrechts bei der

    Bei der Bewertung des Apothekenrealrechts könne dieses nicht in ein eigentliches Betriebsrecht und in den darin enthaltenen Geschäftswert aufgespalten werden (vgl. hierzu die Entscheidungen der Einkommensteuersenate des Reichsfinanzhofs und des Bundesfinanzhofs VI A 666/32 vom 25. April 1933, RStBl 1933 S. 639; I 136/52 S und IV 232/52 U; des Bewertungssenats III 58/38 vom 30. November 1939, RStBl 1940 S. 619; III 78/55 U).

    Das Urteil des Reichsfinanzhofs VI A 666/32 führt aus, daß das Betriebsrecht nur deshalb einen Wert habe, weil mit einer Kundschaft zu rechnen sei.

  • BFH, 17.08.1956 - III 78/55 U

    Wertansatz eines Apothekenbetriebsrechts bei der Einheitswertfeststellung des

    Diesem schon vom Reichsfinanzhof in der Entscheidung VI A 666/32 vom 25. April 1933 - Reichssteuerblatt (RStBl) 1933 S. 639 - eingenommenen Standpunkt schließt sich der erkennende Senat auch im Hinblick auf die gegenwärtige Rechtslage an.
  • BFH, 12.03.1953 - IV 232/52 U

    Bewertung von Apothekenrealrechten in der Eröffnungsbilanz - Einordnung der

    Die Apothekengerechtigkeit (Realkonzession) umfaßt wohl auch den Geschäftswert der Apotheke (Entscheidungen des Reichsfinanzhofs VI A 666/32 vom 25. April 1933, Reichssteuerblatt - RStBl. - S. 639, III 58/38 vom 30. November 1939, RStBl. 1940 S. 618), sie ist aber kein abstraktes Wirtschaftsgut wie der Firmenwert, sondern gehört zu den Rechten im Sinne des bürgerlichen Rechtes, die ohne das sonstige Betriebsvermögen veräußert und erworben werden können.
  • BFH, 10.03.1953 - I 136/52 S

    Bilanzierungsfähigkeit des Apothekenrealrechts - Begriffsbestimmung des

    Das Apothekenrealrecht umfaßt auch den Geschäftswert der Apotheke (Entscheidungen des Reichsfinanzhofs VI A 666/32 vom 25. April 1933, Reichssteuerblatt - RStBl. - S. 639; III 58/38 vom 30. November 1939, RStBl. 1940 S. 619).
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